Bauherren-ABC

Bauherren-ABC

Von der Bauvorlage bis zum Sachverständigen – unser Bauherren-ABC erklärt zentrale Begriffe des Bauwesens verständlich, gibt praktische Tipps und hilft Ihnen dabei, die passenden Expertinnen und Experten für Ihr Bauvorhaben zu finden.

Bauvorlage

Viele Bauvorhaben sind gemäß der Bauordnung des Landes NRW genehmigungspflichtig. Für die Genehmigung muss der Bauherr einen entsprechenden Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde stellen und diesem bestimmte Unterlagen, die sog. Bauvorlage, beifügen. Die Bauvorlage umfasst z.B. den Lageplan, die Bauzeichnungen, die Baubeschreibung, den Standsicherheitsnachweis und andere bautechnische Nachweise. 

Unterschrieben werden muss die Bauvorlage von einem Entwurfsverfasser, der bauvorlageberechtigt ist. Dies dient nicht nur dem Schutz des Bauherrn, sondern auch all derjenigen, die das Gebäude betreten oder nutzen. Bauvorlageberechtigt sind u.a. Ingenieurinnen und Ingenieure, die sich aufgrund ihrer Sachkunde und Erfahrung von der Ingenieurkammer-Bau NRW in eine entsprechende Liste eintragen lassen. Bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure finden Sie mit Hilfe unserer Ingenieursuche.

Das unberechtigte Erstellen und Einreichen von Bauvorlagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zu Verzögerungen für das Bauvorhaben führen, wenn der Bauantrag wegen der fehlenden Berechtigung nicht akzeptiert wird.

Bauwerksprüfungen

Bauwerke unterschiedlichster Art sollten oder müssen regelmäßig im Hinblick auf ihre Standsicherheit, Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit geprüft werden. Sicherheitsrelevante Veränderungen können so frühzeitig erkannt und behoben werden. Durch regelmäßige Prüfungen lassen sich nicht nur Sanierungs- und Instandhaltungskosten senken, auch kommt der Eigentümer bzw. Betreiber damit seiner Verkehrssicherungspflicht nach. Durchgeführt werden die Prüfungen von Ingenieurinnen und Ingenieuren mit einer besonderen Qualifikation, die von der IK-Bau in einer eigenen Fachliste geführt werden.

Betoninstandhaltung

Beton ist ein vielseitiger Baustoff, der sich aufgrund seiner speziellen Eigenschaften für eine Vielzahl von Anwendungen eignet und deshalb im Baubereich häufig Verwendung findet. Trotz seiner hohen Strapazierfähigkeit können unterschiedliche Faktoren, z.B. Witterungseinflüsse, Luft- und Wasserverschmutzung, aus Beton gefertigten Teilen auf Dauer so stark zusetzen, dass eine professionelle Instandhaltung erforderlich ist. Die Betoninstandhaltung verlangt ein hohes Fachwissen und besondere Materialkenntnisse, die Bauingenieurinnen und -ingenieuren in speziellen Lehrgängen vermittelt werden. Sachkundige Planer in der Betoninstandhaltung finden Sie in der Fachliste.

Dichtheitsprüfung

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, ihre Abwasserrohre einer sogenannten Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Dies gilt z.B. dann, wenn der konkrete Verdacht vorliegt, dass ein Rohr undicht ist, wenn das Gebäude in einem Wasserschutzgebiet liegt oder wenn es gewerblich genutzt wird. Frühzeitig durchgeführt lassen sich durch eine Dichtheitsprüfung Schäden unter Umständen beheben, bevor sie hohe Kosten verursachen. Durchführen dürfen solche Prüfungen nur Sachkundige, die durch die zuständige Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer oder die Ingenieurkammer-Bau anerkannt sind. Die von der IK-Bau NRW anerkannten Sachkundigen finden Sie in der Fachliste.

Hochwasserschutz

Zwar treten Regenereignisse nicht häufiger auf als vor 100 Jahren, allerdings geht man davon aus, dass sich aufgrund der globalen Erderwärmung die Regenmengen und der Zeitraum, in dem sie auftreten, dramatisch verändert haben. In sehr kurzer Zeit fallen sehr große Mengen an Regen, die extrem schnell die Gewässer stark ansteigen lassen, wodurch große Schäden entstehen können. 

Hausbesitzer, Käufer und Mieter stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage: Ist mein Haus gefährdet? Für die meisten Fließgewässer gibt es Kartenmaterial, auf dem zu erkennen ist, ob man im Überflutungsgebiet dieses Gewässers liegt. Liegt das Gebäude in einem Überschwemmungsgebiet, lässt man es am besten von einem Fachingenieur auf Feuchteschäden und auf eine ausreichende Standsicherheit untersuchen. Wenn das Gebäude so weit in Ordnung ist, kann man durch bauliche Maßnahmen den Schaden im Falle einer Überflutung geringhalten. Wenn ein Keller vorhanden ist, sollten dort nicht die Heizungsanlage und das Lager für Brennstoffe untergebracht sein. Auch sollten elektrische Installationen wie Leitungen, Schalter und Steckdosen im oberen Bereich des Kellers geführt werden. 

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IK-Bau NRW ist ein Gütesiegel für die Sachverständigen. In einem aufwendigen Antragsverfahren müssen die Bewerberinnen und Bewerber ihre besondere Sachkunde und die Fähigkeit der Gutachtenerstellung sowie ihre persönliche Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Neutralität nachgewiesen haben. Im Zuge der öffentlichen Bestellung legen die Sachverständigen einen Eid ab, dass sie ihre Aufgaben unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft erfüllen werden. Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen und auf Anfrage von Behörden, Gerichten und Dritten namhaft zu machen, gehört zu den Pflichtaufgaben der Ingenieurkammer-Bau NRW. Der oder die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuv SV) wird in der Regel dann eingeschaltet, wenn eine unabhängige fachliche Information benötigt wird. Dies ist insbesondere für die fachliche Unterstützung bei Gerichtsverfahren der Fall. Die öbuv SV sind nach der Zivilprozessordnung vorrangig von Gerichten als Sachverständige zu bestellen. Private Auftraggeberinnen und Auftraggeber schätzen die Arbeit von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wegen der überprüften besonderen Sachkunde. Oftmals werden auch schiedsgutachterliche oder schiedsgerichtliche Tätigkeiten beauftragt.

Öbuv SV finden Sie mit Hilfe unserer Ingenieursuche.

Prüfsachverständige

Prüfsachverständige sind Expertinnen und Experten in bestimmten Fachrichtungen, die vor der Bezirksregierung Düsseldorf ihre besondere Sachkunde nachweisen müssen. Sie sind berechtigt, technische Anlagen sowie die dafür bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit zu prüfen.

Prüfsachverständige arbeiten privatrechtlich

  • auf Veranlassung und auf Kosten der Bauherrin oder des Bauherrn in den Fällen der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme als Erstprüfung und
  • auf Veranlassung und auf Kosten des Betreibers in den übrigen Fällen als wiederkehrende Prüfung.

Es werden Prüfsachverständige für folgende Fachrichtungen anerkannt:

  • Prüfsachverständige in der Versorgungstechnik mit weiteren Teilfachrichtungen
  • Prüfsachverständige in der Elektrotechnik mit weiteren Teilfachrichtungen.

Nähere Informationen einschließlich einer Liste von Prüfsachverständigen finden Sie in der Ingenieursuche. [Bezirksregierung Düsseldorf: Anerkennung und Beaufsichtigung von Prüfsachverständigen nach der PrüfVO NRW]

Qualifizierte Tragwerksplanende

Für Gebäude bestimmter Gebäudeklassen muss ein sogenannter Standsicherheitsnachweis erbracht werden. Dies gilt u.a. auch für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Seit 2019 darf dieser nur noch von Personen ausgestellt werden, die über einen qualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens sowie über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung verfügt. Sie müssen zudem in der Liste der qualifizierten Tragwerksplanenden bei der IK-Bau NRW oder der Architektenkammer NRW eingetragen sein. Das unberechtigte Erstellen und Einreichen von Standsicherheitsnachweisen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zu Verzögerungen für das Bauvorhaben führen, wenn der Bauantrag wegen der fehlenden Berechtigung nicht akzeptiert wird.

Sachverständige im Bauwesen

Sachverständige sind Fachleute mit einer fundierten fachlichen Grundlagenausbildung und mit umfassender Praxiserfahrung. Die Sachverständigen gliedern sich in drei Gruppen:

  • Die staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) werden im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren tätig. Sie erstellen oder prüfen bautechnische Nachweise und führen stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung durch.
  • Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbuvSV) werden gutachterlich z.B. zur Beurteilung von Bauschäden, der Immobilienbewertung und zur Klärung von Streitfragen tätig.
  • Die Prüfsachverständigen (PrüfSV) prüfen in den Fällen der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme und bei wiederkehrenden Prüfungen die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Betriebssicherheit der technischen Anlagen.

Sowohl der saSV als auch der öbuvSV werden von der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt bzw. bestellt. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Kammer. Die PrüfSV werden von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt.

Staatlich anerkannte Sachverständige

Staatlich anerkannte Sachverständige (saSV) sind Experten in bestimmten Fachbereichen, die durch eine umfangreiche Prüfung bei der Ingenieurkammer-Bau NRW nachgewiesen haben, dass sie neben langjähriger Berufserfahrung über eine besondere Sachkunde in ihren Fachbereichen verfügen. Sie sind berechtigt, je nach Fachbereich gesetzlich vorgeschriebene Nachweise aufzustellen, Prüfungen vorzunehmen und Bescheinigungen auszustellen. SaSV arbeiten privatrechtlich und übernehmen Aufgaben, die früher ausschließlich von Behörden abgedeckt wurden. Damit tragen sie zur Entlastung der Behörden bei. Aber auch für den Bauherrn hat die Einschaltung des saSV entscheidende Vorteile. Er kann den saSV bereits in einem frühen Entwurfsstadium einschalten und muss nicht mehr, wie z.T. in der Vergangenheit erforderlich, die Beauftragung durch die Bauaufsichtsbehörde abwarten. Die frühzeitige Einschaltung des saSV bewirkt nicht nur einen Beschleunigungseffekt, sondern führt auch zu einer gewünschten Abstimmung bzw. Optimierung der Planungen unter allen in Betracht kommenden technischen und finanziellen Aspekten. Die unberechtigte Verwendung der Bezeichnung oder Werbung mit Leistungen, die uneingeschränkt saSV vorbehalten sind, stellen eine Ordnungswidrigkeit bzw. einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar. 

Anerkannte Sachverständige gibt es in folgenden Bereichen:

  • staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau
  • staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes
  • staatlich anerkannte Sachverständige für Erd- und Grundbau
  • staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz

SaSV finden Sie mit Hilfe unserer Ingenieursuche .