Aufgaben

Aufgaben

Ingenieurinnen und Ingenieure gestalten wesentliche Bereiche des Lebens. Als berufsständische Selbstverwaltung und Interessenvertretung der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure in Nordrhein-Westfalen unterstützen wir sie dabei.

Zu unseren hoheitlichen Aufgaben zählt unter anderem, dass wir die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ respektive „Beratende Ingenieurin“ verleihen, Sachverständige staatlich anerkennen und qualifiziert Tragwerksplanende sowie Bauvorlageberechtigte in entsprechenden Listen führen und hierüber Bescheinigungen ausstellen.

Unseren Mitgliedern bieten wir eine kostenlose rechtliche Erstberatung in allen Fragen der Berufsausübung. Außerdem unterstützen wir sie zum Beispiel bei der Existenzgründung oder der Büronachfolge und beraten sie bei Honorar- und Vergabefragen. Darüber hinaus vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder gegenüber der Politik: Wir geben Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren ab und wirken daran mit, für unseren Berufsstand sinnvolle Gesetze wirksam werden zu lassen.

Zum Schutz und zur Unterstützung von Bauherren und Öffentlichkeit fördern wir das Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein unserer Mitglieder, indem wir die gesetzliche Fort- und Weiterbildungspflicht überwachen. Auf diese Weise sorgen wir dafür, dass Ingenieurinnen und Ingenieure einen Beitrag dazu leisten, gesellschaftliche Herausforderungen zu meistern, indem sie Bauen nicht nur hochwertig gestalten, sondern auch sicher, nachhaltig und zukunftsorientiert.


Die gesetzlichen Aufgaben der IK-Bau NRW

  • Wahrung und Förderung der beruflichen Belange aller Kammermitglieder und des Ansehens des Berufsstandes der Ingenieurinnen und Ingenieure
  • Gewährleistung des Verbraucherschutzes durch den Schutz der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieurin“ bzw. "Beratende Ingenieurin"
  • Überwachung der Erfüllung beruflicher Pflichten zur Wahrung der Qualität von Ingenieurleistungen
  • außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten durch Schiedsstelle und Schlichtungsausschuss
  • Beratung und Unterstützung von Behörden und Gerichten durch Gutachten und Stellungnahmen
  • soziale Sicherheit für Mitglieder durch berufsständisch organisierte Altersversorgung im Versorgungswerk
  • Beratung und Überwachung bei Ausschreibungen von Planungswettbewerben


Gesetzliche Aufgaben zur beruflichen Weiterqualifizierung

  • Eintragung als Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin
  • Qualifiziert Tragwerksplanende
  • Sachkundige nach Landeswassergesetz
  • Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse (bei Personen, die Kammermitglied werden wollen)
  • Bescheinigung der Berechtigung zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“


Sonstige Aufgaben

  • Führung von nicht-gesetzlichen Fachlisten: Fachliste Hochwasserschutz, Sachverständiger für Geotechnik, Lehrgangsteilnehmer Bauwerksprüfung/sachkundiger Planer Betoninstandhaltung und qualifizierte Tragwerksplaner